Diese AGB wurden nach bestem Wissen auf Basis der tatsächlichen Leistungen von RaVia sowie der von dir getroffenen Geschäftsentscheidungen (Vertragslaufzeit, Haftungsgrenze, Gerichtsstand) erstellt - sie ersetzen keine anwaltliche Prüfung. Da AGB im Streitfall unmittelbar Geld- und Haftungsfragen betreffen, empfiehlt sich vor dem ersten zahlenden Kunden eine kurze Durchsicht durch einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin, insbesondere für §9 (Haftung) und §8 (Gewährleistung).
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform „RaVia Heizlast" (nachfolgend „RaVia" oder „Plattform") zwischen
Manuel Ramsden Frankfurter Straße 4, 61169 Friedberg (Hessen) E-Mail: support@ravia-tech.de (nachfolgend „Anbieter")
und dem jeweiligen Kunden.
(2) RaVia richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (natürliche oder juristische Personen bzw. rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln), insbesondere Heizungsbau-/SHK-Betriebe, Planungs- und Ingenieurbüros sowie Energieberatungen. Eine Registrierung durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist nicht vorgesehen. Bei der Registrierung bestätigt der Kunde dies aktiv durch eine gesonderte Checkbox; der Bestätigungszeitpunkt wird gespeichert.
(3) Entgegenstehenden oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Kunden wird widersprochen; sie werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Begriffe: „Kunde" ist das Unternehmen bzw. die Person, die den Vertrag mit dem Anbieter abschließt. „Nutzer" sind die vom Kunden zur Nutzung seines Kontos autorisierten natürlichen Personen (z.B. eigene Mitarbeiter). „Konto"/„Account" ist der über die Registrierung angelegte Zugang zur Plattform. Der Kunde stellt sicher, dass auch seine Nutzer diese AGB einhalten (vgl. §6).
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden über das Internet eine webbasierte Software zur Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 sowie zugehörige Auslegungs- und Dokumentationswerkzeuge (u.a. Raum-/Gebäudeerfassung, Hydraulischer Abgleich, Berichtserstellung) zur Nutzung im Rahmen des jeweils gebuchten Plans zur Verfügung.
(2) RaVia berechnet nach DIN EN 12831-1 und liefert eine normkonforme Rechengrundlage. Die von der Plattform erzeugten Ergebnisse, Protokolle und Berichte ersetzen keine verbindliche Fachplanung, keine bauaufsichtliche oder gutachterliche Prüfung und keine Prüfung durch die zuständige Förderstelle. Die fachliche Prüfung der Anlage und der Berechnungsannahmen vor Ort sowie die Freigabe der Ergebnisse bleiben in der Verantwortung des ausführenden Fachbetriebs bzw. der nutzenden Fachperson.
(3) Der genaue Funktions- und Nutzungsumfang (u.a. Anzahl der Nutzer-Zugänge und Projekte) richtet sich nach dem vom Kunden gebuchten Plan gemäß der jeweils aktuellen Übersicht auf der Kontoseite der Plattform.
(4) Systemvoraussetzungen: Für die Nutzung sind ein aktueller, JavaScript-fähiger Webbrowser sowie eine Internetverbindung erforderlich. RaVia ist eine webbasierte Anwendung und funktioniert nicht offline (vgl. §7).
(5) Einbeziehung externer Dienste: Zur Standort-, Klima- und Kartendatenermittlung bindet RaVia die externen Dienste Nominatim/OpenStreetMap, Open-Meteo, die Overpass API sowie einen Kartenvorschau-Dienst ein. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe (siehe §4). Näheres zur Datenverarbeitung dieser Dienste regelt die Datenschutzerklärung.
(1) Zur Nutzung ist eine Registrierung mit wahrheitsgemäßen Angaben erforderlich. Nach der Registrierung wird das Konto zunächst im kostenfreien Plan „Demo" mit eingeschränktem Funktionsumfang geführt. Es gibt keine automatisch startende, zeitlich befristete kostenlose Testphase, die in ein kostenpflichtiges Abo übergeht - der Wechsel in den kostenpflichtigen Plan erfolgt ausschließlich durch eine aktive Buchung des Kunden über die Kontoseite.
(2) Mit Abschluss der Buchung eines kostenpflichtigen Plans über den Zahlungsdienstleister (siehe §4) kommt der kostenpflichtige Vertrag zwischen Anbieter und Kunde zustande.
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Kontoseite der Plattform ausgewiesenen Preise des gebuchten Plans, jeweils als monatlicher Abo-Preis. Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; die ausgewiesenen Preise enthalten daher keine Umsatzsteuer.
(2) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe im Wege des SEPA-Lastschrift- oder Kartenverfahrens, jeweils im Voraus für den kommenden Abrechnungsmonat. Es gelten ergänzend die Bedingungen von Stripe. Näheres zur Datenverarbeitung durch Stripe regelt die Datenschutzerklärung.
(3) Der Anbieter kann die Preise mit Wirkung für zukünftige Abrechnungszeiträume anpassen. Eine Preisanpassung wird dem Kunden mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zum Wirksamwerden in Textform (z.B. E-Mail) mitgeteilt. Ist der Kunde mit einer Preiserhöhung nicht einverstanden, kann er den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung außerordentlich kündigen; unterbleibt eine Kündigung, gilt die Preisanpassung als akzeptiert.
(4) Zahlungsverzug: Bleibt eine fällige Zahlung trotz Fälligkeit und Mahnung aus, kann der Anbieter den Zugang zu kostenpflichtigen Funktionen bis zum Zahlungseingang einschränken oder das Konto auf den Plan „Demo" zurückstufen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach §13 Abs. 3 bleibt hiervon unberührt.
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Plattform im vereinbarten Umfang zu nutzen.
(2) Eine Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte außerhalb des eigenen Betriebs, eine Unterlizenzierung sowie eine Nutzung der Plattform zur Erbringung eigenständiger Dienstleistungen für Dritte im Namen von RaVia (Weiterverkauf des Zugangs) sind nicht gestattet.
(3) Rechte an Kundendaten: Alle vom Kunden in die Plattform eingegebenen Daten (u.a. Projekt-, Gebäude- und Berechnungsdaten) bleiben Eigentum des Kunden. Der Anbieter nutzt diese Daten ausschließlich zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung sowie - in anonymisierter, nicht auf den Kunden rückführbarer Form - zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Plattform.
Der Kunde ist verpflichtet,
(1) Der Anbieter ist bestrebt, einen möglichst unterbrechungsfreien Betrieb der Plattform sicherzustellen, sagt jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit in Prozent zu. Wartungsarbeiten werden, soweit wirtschaftlich und technisch zumutbar, mit Vorlauf angekündigt. Für Beeinträchtigungen durch höhere Gewalt, Ausfälle von Internet-Infrastruktur oder Vorleistungen Dritter (z.B. Hosting-Anbieter, Kartendienste, Zahlungsdienstleister) außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters wird keine Haftung übernommen, unbeschadet §9.
(2) Der Anbieter sichert Kundendaten im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren regelmäßig. Dem Kunden wird dennoch empfohlen, wichtige Ergebnisse zusätzlich über die vorhandenen Exportfunktionen (z.B. PDF-Export) eigenständig lokal zu sichern.
(3) Support erfolgt per E-Mail an support@ravia-tech.de. Es werden keine festen Reaktions- oder Bearbeitungszeiten zugesagt; der Anbieter ist bestrebt, Anfragen zeitnah zu beantworten.
(1) Der Kunde zeigt Störungen oder Mängel der Plattform unverzüglich in Textform (z.B. E-Mail an support@ravia-tech.de) unter Angabe der zur Reproduktion erforderlichen Informationen an.
(2) Der Anbieter behebt innerhalb angemessener Frist gemeldete, reproduzierbare Mängel, die die vertragsgemäße Nutzung der Plattform nicht nur unerheblich beeinträchtigen, nach eigener Wahl durch Nachbesserung.
(3) Kein Mangel liegt vor bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, bei Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (§7 Abs. 1) oder bei unsachgemäßer Nutzung durch den Kunden.
(4) Im Übrigen gelten für Mängel dieser fortlaufend bereitgestellten Software (SaaS) ergänzend die gesetzlichen Vorschriften.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht - eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Insbesondere entgangener Gewinn und mittelbare Folgeschäden gehören regelmäßig nicht zum vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist in diesem Fall zusätzlich der Höhe nach begrenzt auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis an den Anbieter gezahlten Vergütung.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat.
(5) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass von der Plattform erzeugte Berechnungsergebnisse von Förderstellen, Behörden oder sonstigen Dritten anerkannt werden - insoweit gilt ergänzend §2 Abs. 2.
Beide Seiten verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Seite, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werden (insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie die vom Kunden auf der Plattform gespeicherten Projektdaten), vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Vertragsdurchführung zu nutzen. Eine Nennung des Kunden als Referenz (z.B. auf der Webseite des Anbieters) erfolgt nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden.
Der Anbieter ist berechtigt, zur Erbringung der Leistung Subunternehmer und sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen (insbesondere Hosting-Anbieter, den Zahlungsdienstleister Stripe sowie die in §2 Abs. 5 genannten externen Dienste). Näheres zu den dabei eingebundenen Auftragsverarbeitern regelt die Datenschutzerklärung.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Nutzung von RaVia enthält die Datenschutzerklärung. Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten von dessen eigenen Kunden verarbeitet (Art. 28 DSGVO), stellt der Anbieter auf Anfrage einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag zur Verfügung.
(1) Kostenpflichtige Verträge laufen ab dem Zeitpunkt der Buchung zunächst für eine Mindestlaufzeit von einem Monat und verlängern sich danach automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern sie nicht form- und fristgerecht gekündigt werden. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist zum Ende der jeweils laufenden Abrechnungsperiode kündbar.
(2) Die Kündigung kann wahlweise über die Selbstbedienungsfunktion im Kundenkonto ("Mein Konto" → Abo kündigen) oder in Textform (z.B. E-Mail an support@ravia-tech.de) erklärt werden. Eine über das Kundenkonto ausgesprochene Kündigung wirkt zum Ende der zu diesem Zeitpunkt bereits laufenden, bezahlten Abrechnungsperiode; der Zugang bleibt bis dahin in vollem Umfang bestehen. Bis zum Ablauf dieser Frist kann die Kündigung über dasselbe Kundenkonto jederzeit wieder zurückgenommen werden.
(3) Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde entgegen §1 Abs. 2 kein Unternehmer ist oder seine Zahlungspflichten trotz Mahnung nicht erfüllt.
(4) Nach wirksamer Kündigung wird das Konto auf den kostenfreien Plan „Demo" zurückgestuft; bereits erfasste Projekt- und Gebäudedaten bleiben im Rahmen der in der Datenschutzerklärung genannten Speicherdauer erhalten und können vom Kunden weiterhin abgerufen werden, soweit dies der jeweilige Plan zulässt.
Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies aufgrund von Änderungen der Rechtslage, der Rechtsprechung oder des Leistungsangebots erforderlich wird. Über Änderungen wird der Kunde mindestens sechs Wochen vor deren Wirksamwerden in Textform informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen; auf diese Rechtsfolge wird der Kunde in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen. Bei einem Widerspruch besteht das Recht des Anbieters zur außerordentlichen Kündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Anbieters (Friedberg, Hessen - zuständiges Gericht: Landgericht Gießen).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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